Richtige Verwendung Bildmaterial
Die richtige Verwendung von Bildmaterial

Blogartikel, Plakate und andere Werbematerialien leben von ansprechenden Bilder und unterstreichen den Inhalt aussagekräftig.

Jedoch sollte sich jeder ausführlich darüber informieren, was in Bezug auf die Verwendung von Bildmaterial erlaubt ist und was nicht, denn: In der Vergangenheit hörte man häufig von so genannten „Abmahnwellen“, bei denen Anwälte für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder sowohl große Konzerne als auch Privatleute kostspielig abmahnten. Schließlich ist das Kopieren, Weitergeben, Teilen und Veröffentlichen von Inhalten, die nicht selbst erstellt wurden, grundsätzlich nicht erlaubt – das regelt das „Urheberrecht“.

Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar nützliche und zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Wahl des Bildmaterials beachten sollten.

Keine Bilder aus dem Netz verwenden!

Keine Frage: Die Google-Bildersuche ist ein durchaus nützliches Tool, um schnell und unkompliziert Bilder zu finden und sich Anregungen zu holen. Nun wäre es doch denkbar einfach, ein schönes Bild einfach via „copy“ und „paste“ in den Newsartikel oder das Plakat einzufügen.

Aber Achtung: Genau das ist nicht erlaubt! Sind Sie auf der Suche nach passenden Bildern, dürfen Sie keinesfalls einfach Bilder aus der Google-Suche hierfür verwenden – egal wie gut oder schlecht die jeweiligen Bilder und Fotografien sind, denn: Der Urheber des jeweiligen Bildes kann Sie für die unerlaubte Verwendung des jeweiligen Bildes abmahnen lassen – und das kann richtig teuer werden. Grundsätzlich unterliegt jegliches Bildmaterial, welches nicht von Ihnen selbst angefertigt wurde, dem Urheberrecht.

Nun stellt sich natürlich die Frage: Was ist denn in Bezug auf die Verwendung von Bildmaterial überhaupt erlaubt?

Tipp 1: Den Urheber kontaktieren

Möchten Sie ein bestimmtes Bild aus der Google-Bilder unbedingt verwenden, müssen Sie den Urheber kontaktieren und seine Zustimmung einholen. Diese Zustimmung umfasst nicht nur die grundsätzliche Verwendung des besagten Bildes sondern regelt auch den Umfang der Nutzung.

So wird der Urheber beispielsweise festlegen, dass Sie das Bild nur einmalig in einem Ihrer Newsartikel oder für die Gestaltung eines Plakats nutzen dürfen, dass das Sharing auf sozialen Netzwerken z.B. jedoch nicht erlaubt ist.

Unser Tipp: Am besten fixieren Sie die getroffene Vereinbarung schriftlich, damit Sie im Nachhinein nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Können Sie den Urheber nicht ermitteln, sollten Sie dringend von der Verwendung des jeweiligen Bildes absehen.

Der Nachteil: Den Urheber ausfindig zu machen ist in den meisten Fällen gar nicht so einfach – und ihn zu kontaktieren und seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen, sprengt vermutlich auch den verfügbaren zeitlichen Rahmen.

Deshalb bietet es sich an, entsprechendes Bildmaterial einzukaufen.

Tipp 2: Bildmaterial einkaufen

Kostenpflichtigen Bilddatenbanken, wie Fotolia (www.fotolia.de) oder Photodune (www.photodune.net) bieten eine hervorragende Auswahl an schönen Bildern – und das zu günstigen Preisen (im Schnitt für rund 1.50 € / Bild)!

Aber Achtung: Auch bei gekauften Bildern müssen Sie zwingend den Urheber des Werkes angeben. Diesen finden Sie beispielsweise bei Fotolia in folgender Form unter dem jeweiligen Bild: #49311387 – Bildtitel – © Künstler. Erhalten Sie neben dem Namen des Urhebers auch die Bezeichnung des Bildes und eine spezielle Registrationsnummer, wie oben angegeben, sollten Sie diese ebenfalls nennen.

Grundsätzlich gilt: Geben Sie alle Informationen an, die Ihnen zur Verfügung stehen – nur dann ist die Verwendung des gekauften Bildmateriales auch „legal“. Wird das Bildmaterial im Rahmen eines Webauftritts verwendet, müssen der Urheber und die Bezeichnung seines Werkes zwingend im Impressum der Website auftauchen.

Was viele nicht wissen: Auch diese gekauften Bilder unterliegen, im Hinblick auf die Verwendung, bestimmten Richtlinien bei deren Missachtung ebenfalls Strafen drohen, denn die Nutzung dieser Bilder ist ebenfalls auf bestimmte Verwendungszwecke limitiert. So unterscheiden einzelne Bilddatenbanken beispielsweise zwischen einer kommerziellen und redaktionellen Nutzung und legen fest, ob Sie Veränderungen an dem jeweiligen Bild vornehmen dürfen. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen unbedingt gründlich durch, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

Tipp 3: Kostenlose und lizenzfreie Bilder unterliegen spezifischen Bestimmungen

Im Internet gibt es zahlreiche Bilddatenbanken, wie PIXELIO, die kostenlose und lizenzfreie Bilder anbieten – diese fallen unter die so genannten „Creative Commons-Lizenzen“ (CC). Auch bei solchen Bildern die Sie kostenlos verwenden dürfen, müssen Sie den Namen des Urhebers und des Portals, auf dem Sie dieses Bild entnehmen, in Ihrem Blogartikel kenntlich machen und unbedingt die von den Urhebern vorgesehenen Verwendungszwecke beachten.

Trotzdem raten wir von der Verwendung solcher CC-Bilder grundsätzlich ab, da in der Vergangenheit diverse Rechtsstreits durch die Presse gegeistert sind, welche die Verwendung solch kostenlosen Bildmaterials zum Inhalt hatten.

Tipp 4: Eigenes Bildmaterial anfertigen

Ein schönes Bild sagt mehr als tausend Worte – und je authentischer es ist, umso aussagekräftiger ist das Bildmaterial auch. Greifen Sie doch mal selbst zur Kamera und knipsen Sie passendes Bildmaterial. Schließlich ist die Verwendung selbstgemachter Fotos absolut unkritisch! Oder erstellen Sie selbst Infografiken – hierfür gibt es viele schöne Tools, welche die Umsetzung denkbar einfach gestalten!

Fazit

Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Informieren Sie sich genau über die verschiedenen Lizenzbedingungen des Bildmaterials das Sie  verwenden möchten und konsultieren Sie einen Fachmann wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das jeweilige Bild verwenden dürfen.

Die hier genannten Tipps verstehen sich lediglich als Hinweise und sind rechtlich nicht verbindlich – wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen!

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